Angebot verfügbar in:
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Zu den Angeboten
z.B. bei einer Familie mit 2 Kindern
Prozentuale Kostenübernahme der Kursgebühren:
• 80 % = max. 75 Euro pro Erwachsenen
• 100 % = max. 75 Euro pro Kind unter 18 Jahren
Anzahl der Maßnahmen pro Jahr:
• 2 Präventionskurse im Urlaub
Nachweis:
• Teilnahmebestätigung vom Kursleiter nach § 20 SGB V
Max. Kostenübernahme der Kursgebühren:
• 150 Euro pro Versicherten
• 150 Euro pro Familienangehörigen
• Ehepartner
• pro Kind bis unter 18 Jahren
Voraussetzung der Steuerfreiheit ist, dass die Leistungen des Arbeitgebers hinsichtlich Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalten und Methodik „insbesondere“ den Anforderungen der §§ 20 und 20a des SGB V entsprechen.
Das sind im Einzelnen Maßnahmen zur:
• Primärprävention, um den allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu erbringen (§ 20 SGB V), z. B.
• Kurse zur Stressvermeidung/Entspannung
• Anti-Stress
• Anti-Burnout
• Autogenes Training
• gesundheitsorientierte Bewegungsmaßnahmen
• Aquafitness
• Gesundheitswandern
• Yoga
• Nordic-Walking Kurse
• Pilates
• Progressive Muskelentspannung
• Rückenschule / Rückenfit
• Qi Gong
• Tai Chi
• Wirbelsäulengymnastik
• Ernährungsberatung
(Reduzierung von Übergewicht)
• Seminare zur Einschränkung des Suchtmittelkonsums
(hinsichtlich Rauchen und Alkohol am Arbeitsplatz).