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Reisearten mit Krankenkassenzuschuss

 

 

 

Präventionsreisen mit Krankenkassenzuschuss

 

Diese Reisen enthalten einen oder zwei Präventionskurse nach §20 SGB V. Der Präventionskurs wird von den Krankenkassen übernommen bzw. erstattet.

 

Beispiel:

Bad Füssing, Kurhotel Panland
6 Nächte/Halbpension

Leistungen, die von der Krankenkasse bezuschusst werden:

  • Einführungsveranstaltung
  • 1 Kurs Rückenschule
  • 1 Kurs Autogenes Training (in ungeraden Kalenderwochen)
  • Abschlussveranstaltung mit Tipps für das Gesundheitstraining zu Hause

Sonstige Leistungen, die nichts mit der Krankenkasse zu tun haben und nicht bezuschusst werden:

  • 1 x Hot-Stone-Massage
  • 1 x Überwassermassage inkl. Aromafarblicht-Therapie
  • 2 x Frühsport unter fachlicher Anleitung
  • 1 x Schnupperkurs: Ich werde clever durch Bewegung
  • Mineralwasser bei Anreise im Zimmer
  • 1 Tischgetränk zum Abendessen inklusive
  • Nutzung der hauseigenen Sauna und Infrarotkabine

 

 

 

Präventionsreisen mit Krankenkassenzuschuss in dieser Form enthalten keine BGM-Leistungen und per se mit dem Arbeitgeber nichts zu tun.

 

Vorteilsreisen mit Dr. Holiday Extras
(bsp. DAK-Katalog)

Diese Reisen enthalten keine bezuschussungsfähigen Komponenten, sind als ganz normale Pauschalreisen. Im Leistungspaket sind für gewöhnlich Leistungen aus dem Gesundheitsbereich enthalten, dabei handelt es sich aber nicht um Bezuschussungsfähige Leistungen nach §20 SGB V.
meist sind dies eher Schnupperkurse, Massagen, Kneipanwendungen etc.
Beispiel:

Bad Füssing, Kurhotel Panland
6 Nächte/Halbpension

Sonstige Leistungen, die nichts mit der Krankenkasse zu tun haben und nicht bezuschusst werden:

  • 1 x Teilmassage
  • 1 x Schnupperkurs Autogenes Training
  • 1 x Schnupperkurs Nordic Walking
  • 1 Flasche Mineralwasser bei Anreise im Zimmer
  • 1 x Überwasserdruckstrahlmassage
  • 1 Tischgetränk zum Abendessen inklusive
  • kostenlose Nutzung der hauseigenen Sauna und Infrarotkabine

 

 

Diese Reisen wären dann vermutlich interessant für die 510 Euro Bonusprämie, nicht jedoch für Präventionszuschüsse oder Arbeitgeberzuschüsse.

 

TopFit Gesundheitsseminare

Die Gesundheitsseminare sind verwandt mit den Präventionsreisen, das Kursangebot aber erweitert um BGM-Maßnahmen (§20a SGB V). Diese Reisen sind so konzipiert, dass sie als Gesamtpaket (Hotelaufenthalt + Kurse) als BGM-Maßnahme gelten und somit im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements mit bis zu 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter vom Arbeitgeber übernommen werden. Die Krankenkasse ist hier nicht im Spiel.

Aktuell im Programm von Dr. Holiday sind Gesundheitsseminare im Wert von 500 EUR.
Der Arbeitgeber kauft dafür einen Gutschein, den der Arbeitnehmer zusammen mit einer Angebotsbroschüre enthalt aus der er ein Gesundheitsseminar auswählen kann. Alle Gesundheitsseminare in dieser Broschüre haben entsprechend einen Wert von 500 EUR.

Mitreisende (Familienangehörige etc.) sind in diesem Fall Selbstzahler. Nach die Mitreisenden aber nicht an Kursen teilnehmen kostet für sie der Aufenthalt entsprechend nicht 500 EUR sondern nur den Zimmerpreis im entsprechenden Hotel.
Beispiel:

Bad Füssing, Kurhotel Panland
6 Nächte/Halbpension

Gesamtleistungspaket im Rahmen von BGM

Gesamtpreis des Angebots:                                                       500,00 EUR
(Kunde bezahlt mit Gutschein)

 

Die Gesundheitsseminare haben per se nichts mit der Krankenkasse zu tun, sondern sind eine BGM-Maßnahme, die der Arbeitgeber leistet.