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PersonalOnline
Professionelle Fachkanzlei mit eigenem Rechenzentrum für Unternehmen mit eigener Lohnbuchhaltung oder als Dienstleister für Steuerberater
Ausgangssituation
Das wünscht sich der Steuerberater
- Mandatsschutz
- Direkten Informationsfluss zwischen LRZ® und Kanzlei (Neuanstellung Mitarbeiter, Übergabe der Löhne an die Buchhaltung, etc.)
- Keinen Umsatzverlust durch Vergütungsbeteiligung bei Verringerung der Haftung
Lohn und Rechtliche Anforderungen
- Arbeitsrecht (Tarifverträge, Betriebliche Übung, lndividualarbeitsrecht…)
Was wird bezahlt und stimmt dies mit der Gehaltsabrechnung überein? - Mindestlohngesetz inkl. Mindestlohnaufzeichnungsverordnung
Was muss mindestens bezahlt und aufgezeichnet werden? - Nachweisgesetz
Was muss schriftlich fixiert werden? - 107/108 GewO >> Entgeltbescheinigungsverordnung
Was und wie muss bescheinigt werden? - Einkommensteuergesetz und Lohnsteuerrichtlinie
Wie erfolgt der korrekte Lohnsteuerabzug und welche Unterlagen sind zu den Lohnunterlagen zu nehmen? - Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz
Welche Daten müssen elektronisch gemeldet werden? - Beitragsverfahrensverordnung der Krankenkassen
Welche Daten müssen gemeldet und den Lohnunterlagen beigefügt werden?
Leistungen
- die Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen (es sind auch 2 Zahlungstermine für Festangestellte und Stundenlohnempfänger möglich)
- die monatlichen Lohnjournale
- die monatliche elektronische Übermittlung lt. Elstam
- die monatliche elektronische Übermittlung der Sozialversicherungsbeiträge an die zuständigen Krankenkassen
- die monatliche elektronische Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen an das zuständige Finanzamt
- die monatliche elektronische Übermittlung an die Berufsgenossenschaft
- die monatliche Führung von Kostenstellen
- eine monatliche Aufstellung der Arbeitgeberkosten je Arbeitnehmer und für alle Arbeitnehmer zusammen
- bei Bedarf individuelle Listen, soweit unsere Software dies anbietet (Personalstatistiken, Krankheitszeiten etc.)
- eine monatliche E-Mail mit den entsprechenden SEPA-Überweisungen (Lohn-Gehalts-VWL-und BAV–Zahlungen) für das Onlinebanking
- monatliche Durchführung von Pfändungen
- Durchführung der monatlichen Lohnoptimierung, BAV-Verträge, etc.
- Erstellung von Arbeitsbescheinigungen für das Arbeitsamt (Voraussetzung durch uns wurden schon 12 Monate die Gehälter und Löhne abgerechnet)
- Erstellung von Wohngeldbescheinigungen
- Erstellung von Elternerziehungsgeldbescheinigungen
- Erstellung von Nebenverdienstbescheinigungen für das Arbeitsamt
- Elektronische Übermittlungen der Berechnungsgrundlagen für die Berechnung von Kranken- und Mutterschaftsgeld
- ATZ Berechnungen
- elektronische Übermittlung der An-und Abmeldungen nach der DEUV
- elektronische Übermittlungen von Unterbrechungsmeldungen nach der DEUV
- Lohnsteuerbescheinigungen mit elektronischer Übermittlung an das zuständige Finanzamt (bei Austritt und im Dezember)
- die Erstellung der Jahresmeldungen nach der DEUV
- Erstellung der Jahreslohnkonten und Jahreslohnjournale
- jährliche Meldung an die Berufsgenossenschaft (erzielte Jahresentgelte und geleistete Stunden aller Mitarbeiter)
- jährliche und monatliche Listen aller Mitarbeiter, für die eine BAV besteht
- Lohnbuchungsliste (Fibuauswertung) für Ihren Steuerberater (wird automatisch von Ihrem Steuerberater eingelesen)
- telefonische Beratung (ausschließlich im Rahmen des § 6 StBerG ohne Rechts-und Steuerberatung).