Mobile PV-Anlage mit Rangierhilfe

Mobile PV-Anlage mit Rangierhilfe

Unabhängige Energie, genau dort, wo sie gebraucht wird

Mobile PV-Anlage im Einsatz
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Typische Einsatzbereiche

  • Kommunen
  • Mittelständische Unternehmen

Rechtliche und wirtschaftliche Hinweise für Kommunen & Unternehmen

  • PV‑Anlagen, die dauerhaft auf einem Grundstück stehen, gelten als bauliche Anlagen und sind baugenehmigungspflichtig.
  • Der Grundstückseigentümer beantragt bei seiner Gemeinde die Baugenehmigung für mobile PV‑Anlagen mit 25 Modulen und 11,5 kWp Leistung auf einer 750 kg‑Achse.
  • Nach Genehmigung erhält der Nutzer das Recht, die Anlage aufzustellen und zu betreiben.
  • Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich zur Abnahme der erzeugten Energie.
  • Monatliche Stromkostenersparnis bis zu 30 %.
  • Investoren können zur Refinanzierung Flächen nutzen (nach Absprache).
  • Nutzungsdauer 5 Jahre, Verlängerung um 2 Jahre automatisch.
  • Kündigung erstmals nach 4 Jahren mit 6 Monaten Frist.
  • Versicherungspflicht für die Anlage.
  • Rückbau binnen 3 Monaten nach Vertragsende.
  • Betreten zur Wartung nach Absprache erlaubt.
Detailaufnahme Module / Rangierhilfe
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