Mobile PV-Anlage mit Rangierhilfe
Unabhängige Energie, genau dort, wo sie gebraucht wird

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Typische Einsatzbereiche
- Kommunen
- Mittelständische Unternehmen
Rechtliche und wirtschaftliche Hinweise für Kommunen & Unternehmen
- PV‑Anlagen, die dauerhaft auf einem Grundstück stehen, gelten als bauliche Anlagen und sind baugenehmigungspflichtig.
- Der Grundstückseigentümer beantragt bei seiner Gemeinde die Baugenehmigung für mobile PV‑Anlagen mit 25 Modulen und 11,5 kWp Leistung auf einer 750 kg‑Achse.
- Nach Genehmigung erhält der Nutzer das Recht, die Anlage aufzustellen und zu betreiben.
- Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich zur Abnahme der erzeugten Energie.
- Monatliche Stromkostenersparnis bis zu 30 %.
- Investoren können zur Refinanzierung Flächen nutzen (nach Absprache).
- Nutzungsdauer 5 Jahre, Verlängerung um 2 Jahre automatisch.
- Kündigung erstmals nach 4 Jahren mit 6 Monaten Frist.
- Versicherungspflicht für die Anlage.
- Rückbau binnen 3 Monaten nach Vertragsende.
- Betreten zur Wartung nach Absprache erlaubt.

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