Kostenlose mobile PV-Anlage mit Rangierhilfe

Kostenlose mobile PV-Anlage mit Rangierhilfe

Unabhängige Energie, genau dort, wo sie gebraucht wird

Mobile PV-Anlage im Einsatz
Bildunterschrift (Platzhalter für Abstimmung mit Kooperationspartner)

Typische Einsatzbereiche

  • Kommunen
  • Mittelständische Unternehmen

Rechtliche und wirtschaftliche Hinweise für Kommunen & Unternehmen

  • PV-Anlagen, die dauerhaft auf einem bestimmten Grundstück zum Einsatz kommen, sind als bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen einzustufen und sind baugenehmigungspflichtig.
  • Der Grundstückseigentümer beantragt bei seiner Gemeinde die Baugenehmigung für mobile PV-Anlagen mit 25 Modulen und einer Leistung von 11,5kWp (bei 460 Wp je Modul) auf einer gedämpften 750kg Achse aufgebaut.
  • Der Grundstücksnutzer erhält vom Grundstückseigentümer / Verpächter nach Erhalt der Baugenehmigung für die mobile PV-Anlage das Recht mobile PV-Anhänger mit 25 Modulen und einer Leistung von 11,5kWp (bei 460 Wp je Modul) auf einer gedämpften 750kg Achse aufgebaut auf dem Grundstück des Eigentümers aufzustellen und zu betreiben.
  • Der Grundstückseigentümer / Verpächter verpflichtet sich wie im Stromliefervertrag vereinbart, die erzeugte Energie abzunehmen und zu nutzen.
  • Die monatliche Stromkostenersparnis für den Grundstückseigentümer / Verpächter beträgt in der Regel bis zu 30%.
  • Dem Grundstücksnutzer wird erlaubt, zum Zwecke der Refinanzierung der Anlagen, weiteren Investoren die Nutzung der Flächen zu gestatten. Dies geschieht mit vorheriger Absprache mit dem Grundstückseigentümer oder Verpächter.
  • Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre und verlängert sich ohne Kündigung jeweils automatisch um 2 Jahre.
  • Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate und ist erstmals nach 4 Jahren Nutzungsdauer möglich.
  • Der Nutzer / Eigentümer der mobilen PV-Anlage ist verpflichtet, nach Abnahme die Anlage ausreichend zu versichern.
  • Der Grundstücksnutzer ist verpflichtet, die Anlagen nach Vertragsende zurückzubauen und von dem Grundstück in einem Zeitraum von 3 Monaten zu entfernen.
  • Der Grundstücksnutzer ist berechtigt, das Grundstück nach Absprache mit dem Grundstückseigentümer / Verpächter für Wartungs- und Reparaturarbeiten zu betreten.
Detailaufnahme Module / Rangierhilfe
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