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Zuschüsse für Gesundheitsreisen und Präventionskurse

z.B. bei einer Familie mit 2 Kindern

 

Zuschüsse für Gesundheitsreisen mit Präventionskursen im Detail

 

  • Bonusprogramm für Gesundheitskasse-Neumitglieder
    • 210 Euro pro Mitglied
    • 100 Euro pro Mitversicherten
      • Ehepartner (wenn nicht selbst Mitglied)
      • pro Kind bis unter 18 Jahren

 

  • Pauschalversteuerte und sozialversicherungsfreie Erholungsbeihilfe nach § 40 Abs. 2.3 EStG
    • Pro Arbeitnehmer: 156 Euro
    • Ehepartner: 104 Euro
    • Pro Kind   52 Euro

 

  • Zuschuss an alle Gesundheitskassen-Mitglieder für Präventionskurse

Prozentuale Kostenübernahme der Kursgebühren:

•   80 % = max. 75 Euro pro Erwachsenen
• 100 % = max. 75 Euro pro Kind unter 18 Jahren

 

Anzahl der Maßnahmen pro Jahr:

• 2 Präventionskurse im Urlaub

 

Nachweis:

• Teilnahmebestätigung vom Kursleiter nach § 20 SGB V

 

Max. Kostenübernahme der Kursgebühren:

• 150 Euro pro Versicherten
• 150 Euro pro Familienangehörigen
• Ehepartner
• pro Kind bis unter 18 Jahren

 

Voraussetzung der Steuerfreiheit ist, dass die Leistungen des Arbeitgebers hinsichtlich Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalten und Methodik „insbesondere“ den Anforderungen der §§ 20 und 20a des SGB V entsprechen.

Das sind im Einzelnen Maßnahmen zur:

• Primärprävention, um den allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu erbringen (§ 20 SGB V), z. B.

• Kurse zur Stressvermeidung/Entspannung

• Anti-Stress
• Anti-Burnout
• Autogenes Training

 

• gesundheitsorientierte Bewegungsmaßnahmen

• Aquafitness
• Gesundheitswandern
• Yoga
• Nordic-Walking Kurse
• Pilates
• Progressive Muskelentspannung
• Rückenschule / Rückenfit
• Qi Gong
• Tai Chi
• Wirbelsäulengymnastik

 

• Ernährungsberatung
  (Reduzierung von Übergewicht)

 

• Seminare zur Einschränkung des Suchtmittelkonsums
  (hinsichtlich Rauchen und Alkohol am Arbeitsplatz).

 

Gesundheitsreisen mit Präventionszuschuss

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