Sie sind Bauträger nach §34c GewO

Zum Thema Provision würden wir Ihnen als Bauträger nach §34c GewO gerne folgende Alternativen anbieten.



Alternative I: “Immobilienverkauf”

  • SIE haben Immobilien – die dem Ankaufsprofil entsprechen
  • WIR haben Investoren – die schnelle Kaufentscheidungen treffen.
  • WIR stellen Ihnen die objektbezogene Innenprovision als Beraterhonorar in Rechnung
  • WIR stellen dem Käufer der Immobilie (unserem Mandanten) ein Beratungshonorar in Rechnung.


Alternative II: “Aus Kaufinteressenten werden Leasingnehmer”

  • SIE haben Kaufinteressenten, die zwar eine Immobilie bei Ihnen erwerben wollen, aber zurzeit aufgrund der aktuellen Marktsituation (Eigenkapital, Zinsniveau) nicht in der Lage sind.
  • Diese Kaufinteressenten kommen aber definitiv als potentielle Leasingnehmer in Frage.
  • SIE stellen den Kontakt zwischen Ihrem Kunden und unserem Mandanten her.
  • IHR Kunde sucht sich als potentieller Leasingnehmer bei Ihnen als Immobilienmakler eine Immobilie aus, unser Mandant kauft diese.
  • Der potentielle Leasingnehmer unterzeichnet den Leasingvertrag mit einer Mindestlaufzeit (24 bis 48 Monate).
  • Dann renoviert unser Mandant das Objekt in Abstimmung mit dem Leasingnehmer und dieser zieht ein.
  • WIR stellen Ihnen eine objektbezogene Innenprovision als Beraterhonorar in Rechnung
  • WIR stellen dem Käufer der Immobilie (unserem Mandanten) ein Beratungshonorar in Rechnung.


Alternative III: “Aus Mietinteressenten werden Leasingnehmer”

  • SIE haben Mietinteressenten, die eine Immobilie bei Ihnen mieten wollen und aufgrund der Mieterselbstauskunft bonitätsstark sind.
  • Diese Mietinteressenten kommen definitiv als potentielle Leasingnehmer und künftige Käufer in Frage.
  • SIE stellen den Kontakt zwischen Ihrem Kunden und unserem Mandanten her.
  • IHR Kunde sucht sich als potentieller Leasingnehmer bei Ihnen als Immobilienmakler eine Immobilie aus, unser Mandant kauft diese.
  • Der potentielle Leasingnehmer unterzeichnet den Leasingvertrag mit einer Mindestlaufzeit (24 bis 48 Monate).
  • Dann renoviert unser Mandant das Objekt in Abstimmung mit dem Leasingnehmer und dieser zieht ein.
  • WIR stellen Ihnen eine objektbezogene Innenprovision als Beraterhonorar in Rechnung
  • WIR stellen dem Käufer der Immobilie (unserem Mandanten) ein Beratungshonorar in Rechnung.

Wir finden das wäre eine faire Lösung und es wäre gute Basis für künftige gemeinsame Geschäfte.



Für Bauträger nach §34c GewO

Sie sind als Bauträger nach §34c GewO an einer Kooperation im Bereich Immobilien-Leasing für Eigennutzer interessiert.

Das Serviceteam meldet sich direkt bei Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Um dieses bestmöglich vorzubereiten, bitten wir Sie kurz folgende Fragen zu beantworten.